Anhang F3

Als Flottenbesitzer betrachten wir diejenigen in der Schweiz und Liechtenstein niedergelassenen Firmen, auf deren Namen mindestens 11 Strassen-Motorfahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert sind. Es zählen Personen- und Nutzfahrzeuge sämtlicher Marken, exklusive Baumaschinen, Anhänger, Motorräder, Wohnwagen und Traktoren.

Fahrzeuge, welche auf den Namen von berechtigten Mitarbeitern immatrikuliert sind, zählen ebenfalls zum Wagenpark, falls sie für geschäftliche/dienstliche Zwecke verwendet werden. Zu- und Wegfahrt zum Arbeitsort (auch Schicht/Pikett-Dienst) gelten nicht als berufliche Tätigkeit.

Die Mindesthaltedauer für die Fahrzeuge beträgt 6 Monate und/oder 6'000 km.